Der Vereinssport muss ruhen
Die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 besagt, dass mitunter der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis vorerst den 30. November 2020 unzulässig ist. In dieser Zeit muss somit auch unser komplettes Sport- und Schwimmangebot ruhen. Wir hoffen in diesen schwierigen Zeiten auf euer Verständnis und euer Vertrauen und bitten